Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, beschlossen, einen Gesetzesantrag gegen die Bedrohung von Zeuginnen und Zeugen und Gerichtspersonen in den Bundesrat einzubringen.
Hierzu betont die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Felor Badenberg: „Die Initiative ist Bestandteil einer noch intensiveren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Das ist ein klares gesetzgeberisches Signal für einen besseren Schutz im Bereich der Justiz.“
Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung zunehmender Bedrohungen sollen Zeuginnen, Zeugen und Gerichtspersonen besser geschützt werden. Dafür ist die Einführung einer speziellen Regelung im Nötigungstatbestand im Strafgesetzbuch vorgesehen. Dieser Schutz soll zudem begleitet werden von entsprechenden Änderungen in der Strafprozessordnung.