Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg betonte auf dem dreitägigen Erfahrungsaustausch der Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität am 27. Mai: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen! Nur durch enge Zusammenarbeit, kontinuierlichen Austausch und durch Bündelung von Kompetenzen können wir der Wirtschaftskriminalität in all ihren Facetten und ihrer rasanten Entwicklung wirkungsvoll entgegentreten und Einhalt gebieten.“ Ein besonderer Schwerpunkt müsse dabei die Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung sein.
Ziel der Veranstaltung, die vom 27. bis 29. Mai im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter der Leitung der Wirtschaftshauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin stattfand, war der bundesweite fachliche Austausch über neue Herausforderungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Die Tagung wird jährlich wechselnd durch die einzelnen Justizverwaltungen der Bundesländer ausgerichtet.
Das Tagungsprogramm beinhaltete eine Vielzahl von Vorträgen zu wichtigen wirtschaftsstrafrechtlichen Themen wie etwa dem sog. „Greenwashing“, der Korruptionsbekämpfung, der Geldwäsche und Vermögensabschöpfung im Immobiliensektor. Auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und das im Aufbau befindliche Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität stellten ihre Arbeit und Planungen vor.