Ab dem 1. Januar 2024 wird es in Berlin mit dem Landgericht I für Strafsachen und dem Landgericht II für Zivilsachen zwei eigenständige Landgerichte geben.
Die Berliner Justiz hat ab dem 1. Januar 2024 zwei eigenständige, hoch spezialisierte Landgerichte. Mit der Umsetzung dieser großen Strukturreform geht das Land Berlin neue Wege. Während in anderen Bundesländern bisher regionale Zuständigkeitsverteilungen erfolgen, nimmt das Land Berlin eine rein fachliche Spezialisierung seiner Landgerichte vor. Das Landgericht I am Standort Moabit wird ausschließlich für Strafsachen im Land Berlin zuständig sein. Sämtliche Zivilsachen werden am Landgericht II mit den Standorten Tegeler Weg und Littenstraße konzentriert.
Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Felor Badenberg:
„Mit dieser wegweisenden Reform der Berliner Gerichtsstruktur legen wir die Grundlagen dafür, die unterschiedlichen Anforderungen im Zivil- und Strafbereich effizienter und erfolgreicher zu erfüllen. Gleichzeitig verbessern wir die richterliche Personalentwicklung erheblich. So können etwa künftig viel gezielter geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Vorsitz speziell von Strafkammern einerseits und von Zivilkammern andererseits gefunden werden. Berlin ist bereits heute ein herausragender Justizstandort. Unser Ziel ist es, die Qualität der Rechtsprechung auch für die Zukunft zu sichern und mit der Strukturreform den stetig steigenden Anforderungen an eine moderne Justiz Rechnung zu tragen. Die Teilung ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine bürgernahe, zugänglichere und vor allem auch effizientere Justiz.“
Mit der Umsetzung der Teilung des Landgerichts realisiert sich der langjährige Einsatz für klare Verwaltungsstrukturen und eigenständige Ressourcenverantwortung innerhalb der Landgerichtsbarkeit. Die umfassende Strukturreform des bislang größten Landgerichts Deutschlands mit insgesamt über 400 Richterinnen und Richtern sowie ca. 800 Mitarbeitenden findet nun mit der Teilung in zwei eigenständige Landgerichte seinen Abschluss.