Zum Beschluss des Richterdienstgerichts am Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Verfahren gegen eine Richterin und ehemalige Bundestagsabgeordnete, die vorläufig des Dienstes enthoben wurde und deren monatliche Dienstbezüge um 50 Prozent gekürzt werden, erklärt die Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck:
„Ich begrüße die Entscheidung des Dienstgerichtes. Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat. Die Integrität der Rechtsprechung muss vor Menschen mit ihrem Weltbild geschützt werden. Zu begrüßen ist auch, dass der Rahmen des Paragrafen 38 bezüglich der Kürzung ihrer Bezüge voll ausgeschöpft wurde. Jedoch ist hier meiner Ansicht nach der Gesetzgeber gefordert, dass es zukünftig auch möglich ist, die Bezüge auch höher als nur zu 50 Prozent zu streichen. Grundsätzlich fordere ich, dass auch Verwaltungen künftig genauer hinschauen und erkennen, wenn sich Menschen demokratiefeindlich äußern.“
Berlins Justizsenatorin hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Richterin und ehemalige Bundestagsabgeordnete angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen und entsprechende Eilanträge gestellt, um die Beschuldigte aus dem Dienst zu entfernen und die Bezüge zu kürzen.