Senat und Kammergericht schließen IT-Vereinbarung ab

Pressemitteilung vom 24.01.2023

Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und der Präsident des Kammergerichts haben für den IT-Bereich eine Arbeitsplanung für 2023 verabschiedet. Danach sollen die Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Gerichtsakte bis Ende 2025 vorangetrieben, das Informations- und Notfallmanagement gestärkt, der Aufbau des Rechenzentrums Justiz gefördert und die Ausstattung aller Justizmitarbeitenden mit modernen Arbeitsmitteln sichergestellt werden. Beide Seiten gehen davon aus, dass diese Ziele nur im Rahmen einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigtengremien erreicht werden können. Der Sachverstand der Präsident*innen des Landgerichts und der Amtsgerichte wird in einem Digital-Board gebündelt, in dem zusammen mit dem Präsidenten des Kammergerichts strategische Entscheidungen vorbereitet werden.

Dazu erklärt Berlins Justizsenatorin Dr. Lena Kreck: „Die Digitalisierung der Berliner Justiz ist unabdingbar für einen funktionierenden Rechtsstaat, denn nur so können wir den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger Berlins dauerhaft erfüllen, dass ihre Anliegen und Verfahren von engagierten Justizmitarbeitenden schnell und sicher bearbeitet werden. Die Arbeitsplanung 2023 sorgt für Transparenz, was wir uns auf dem Weg zu einer guten IT-Ausstattung vorgenommen haben und ist für jeden Verantwortlichen ein guter Kompass dafür, wo wird stehen. Wir werden uns daran messen lassen und sie jährlich fortschreiben.“

Dr. Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts Berlin: „Mit der Arbeitsplanung für 2023 geben wir uns einen verbindlichen Rahmen und setzen einen klaren Fokus auf die zentralen Meilensteine, die wir auf dem Weg hin zu einer modernen, effizienten und sicheren IT-Landschaft in der Berliner Justiz in diesem Jahr erreichen wollen. Zugleich verstärken wir die strategische Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch regelmäßige Austauschformate. Nur gemeinsam kann ein erfolgreicher und nachhaltiger Digitalisierungsprozess gelingen.“