Zum Entwurf für eine Reform des Sanktionenrechts, die Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jüngst eingebracht hat, um die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren, erklärt Berlins Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Prof. Dr. Lena Kreck:
„Der Entwurf geht in die richtige Richtung. Es macht Sinn, den Umrechnungsfaktor von bisher 1:1 zu 2:1 zu verändern. Dennoch halten wir an der grundsätzlichen Kritik an Ersatzfreiheitsstrafen fest, auch wenn der Entwurf von Marco Buschmann immerhin eine deutliche Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafen zur Folge haben dürfte.“
Berlins Justizsenatorin hatte sich im Vorfeld der vergangenen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) dafür stark gemacht, die Haftzeit bei Ersatzfreiheitsstrafen durch eine Anpassung des Umrechnungsmaßstabes zu reduzieren. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister aufgegriffen. Die JuMiKo hatte beschlossen, das Thema Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen anzugehen. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens. Denn diejenigen, die wegen Fahrens ohne Fahrscheins zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt werden, machen einen Großteil der Menschen in Berlin aus, die ihre Geldstrafen ersatzweise in den Gefängnissen verbüßen müssen.