Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in Berlin hat die Versetzung einer Richterin in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege beantragt. Nachdem die ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD im März dieses Jahres in den Richterdienst zurückgekehrt ist, hat die Senatsverwaltung als oberste Dienstbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand vorliegen. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Richterin außerhalb des Richterdienstes zwingend eine „Zurruhesetzung“ gebietet. Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt. Durch ihre Äußerungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen. Nun hat das Richterdienstgericht zu entscheiden, ob eine Versetzung der Richterin in den Ruhestand begründet ist.
Dazu erklärt Berlins Justizsenatorin Prof. Dr. Lena Kreck: „Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft. Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein.“