Am 16. Februar 2022 hat die Bundesregierung die Einführung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt sowie dessen jährliche Begehung ab dem 11. März 2022 beschlossen. Der neue Nationale Gedenktag knüpft an den bereits bestehenden Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an. Dieser gedenkt seit 2005 in Erinnerung an die Bombenattentate in Madrid am 11. März 2004 allen Betroffenen von Terroranschlägen.
Dazu erklärt die Justizsenatorin Prof. Dr. Lena Kreck:
„An diesem Tag sind wir in Gedanken bei den Betroffenen von terroristischer Gewalt. Bei all jenen, die bei einem terroristischen Akt ihr Leben, einen geliebten Menschen, ein Stück ihrer Welt verloren haben. Wir sind bei all jenen, die noch heute mit den physischen und psychischen Folgen terroristischer Gewalt zu kämpfen haben. Unsere Aufgabe ist es, die Erinnerung aufrecht zu erhalten und terroristischer Gewalt entschieden entgegen zu treten. Unsere Aufgabe ist es auch, ein System zu schaffen, um den Betroffenen im Falle eines Anschlages schnell zur Seite zu stehen.“
Um Betroffene und Angehörige nach einem Anschlag zu unterstützen, hat Berlin bereits 2018 die Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen ins Leben gerufen, deren Aufgabe darin besteht, Betroffene und Hilfe zusammenzubringen. Seit 2021 ist die Zentrale Anlaufstelle im Gesetz über die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNVG) verankert. Seit 2021 steht bei einem Anschlagsgeschehen ein Beratungstelefon für Betroffene zur Verfügung, bei dem psychologische Fachkräfte telefonische Unterstützung geben und bei Bedarf an entsprechende Unterstützungseinrichtungen weitervermitteln.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/zentrale-anlaufstelle/