Auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, hat der Senat eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Hate-Speech beschlossen. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Regelung in § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zwecke der wirksamen Bekämpfung von Hate-Speech zu erweitern ist.
Dazu Senator Dr. Dirk Behrendt: „Im virtuellen Raum haben Rechtsverletzungen erheblich zugenommen. Betroffene leiden verstärkt unter Stalking, Mobbing und vor allem Hate-Speech, oft aus rassistischen, sexistischen, antisemitischen und anderen diskriminierenden Beweggründen. Auch aufgrund der Bedeutung virtueller Kommunikationsräume für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ist eine effektive und umfassende Bekämpfung von Hate-Speech im Internet erforderlich.“
Damit setzt der Senat einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. September 2021 um, der Senat aufforderte, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, Telemediendienste-Anbieter (die soziale Netzwerke im Sinne des § 1 NetzDG in Deutschland betreiben) durch Änderung in Verfahrensordnungen gesetzlich zu verpflichten, dass diese zur zivil- und strafrechtlichen Ahndung von Rechtsverletzungen ihre sozialen Netzwerke betreffend eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland benennen müssen.