Am 21. Juni 2020 trat das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft. Die LADG-Ombudsstelle hat seitdem 313 Diskriminierungsfälle (2020: 139, 2021: 174 bis 1. Juni) verzeichnet. Die meisten Fälle wurden wegen einer Diskriminierung aufgrund einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischen Herkunft (111) gemeldet. Viele Beschwerden betrafen zudem den Umgang mit der COVID 19 Pandemie, sei es mit Hygienekonzepten, Impfpriorisierungen oder Schulschließungen (Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronische Krankheit: 96 Fälle). Die am häufigsten betroffenen Stellen waren die Polizei (50) und die Bezirks-Bürgerämter (29).
Für Beschäftigte der Berliner Verwaltung wurde ein E-Learning Angebot zum LADG (https://www.berlin.de/vak/evak/download/ladg/) entwickelt. Es gibt Fortbildungsangebote mit Inhouse-Schulungen und regelmäßigen Kursformaten. So finden z.B. für alle neuen Beschäftigten in der Verwaltung regelmäßig Fortbildungen zum Thema Diversity und Einführungen in das LADG und das AGG statt.
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, erklärt: „Nach einem Jahr zeigt sich: die befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Die übergroße Mehrheit in der Verwaltung arbeitet anständig. Gleichzeitig zeigen die Fälle, dass das LADG im Verhältnis von Verwaltung und Bürger*in eine Lücke geschlossen hat. Mit den Fortbildungsangeboten für Mitarbeitende arbeiten wir gemeinsam an dem großen Ziel, einer diskriminierungsfreien Verwaltung für alle.“
Dr. Doris Liebscher, die Leiterin der LADG-Ombudsstelle, erklärt: „Unser Ziel ist es, dass Verwaltungshandeln transparenter, für alle Menschen verständlich und weniger diskriminierungsanfällig wird. Denn jede Diskriminierungsbeschwerde ist eine zu viel in einer vielfältigen Weltstadt wie Berlin.“