Bislang 18 Fälle von Geflügelpest in Berlin nachgewiesen

Pressemitteilung vom 06.04.2021

In Berlin sind in der aktuellen Saison bislang 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Der Erreger H5N8 wurde zuletzt am 1. April bei einem Greifvogel in Spandau nachgewiesen. Damit sind bislang insgesamt 17 Wildvögel in Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Spandau, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf und ein Tier in einer Hausgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick betroffen. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2016/2017 bei knapp 60 Wildvögeln auf.

Seit Anfang März haben alle Berliner Bezirke flächendeckend die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet. Um eine weitere Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geschlossenen Vorrichtung zu halten. Die Aufstallung ist zunächst bis zum 15. April befristet. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko für eine Verschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein.

Alle Geflügelhalter*innen werden dringend gebeten, ihren Bestand bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, anzumelden und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihres Geflügelbestandes zu ergreifen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.

Im Februar 2021 wurde bekannt, dass sich in einem russischen Geflügelbestand sieben Mitarbeitende mit H5N8 angesteckt hatten. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt. Den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde nicht beobachtet. Auch wenn eine Übertragung des Erregers auf den Menschen mit den Fällen in Russland bislang erst einmal beschrieben wurden, so sollte Folgendes beachtet werden:

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.