Berlin hat heute einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts in den Bundesrat eingebracht. Mit der Bundesratsinitiative will Berlin erreichen, dass bei lesbischen Ehepaaren mit Kind, neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich als Mutter gilt.
Erst am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Celle entsprechende Regelungen im Abstammungsrecht für verfassungswidrig befunden. Darüber hinaus sah das Gericht eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers, die Elternstellung für solche „Mit-Eltern“ gesetzlich zu begründen und näher auszugestalten. Am Donnerstag äußerte auch das Berliner Kammergericht in einem weiteren Fall verfassungsrechtliche Zweifel am Abstammungsrecht – konkret an der Regelung zur „Mit-Mutterschaft“.
Zur Bundesratsinitiative erklärt Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt:
„Das Abstammungsrecht stammt aus einer Zeit, in der das Familienmodell Vater-Mutter-Kind dominierte. Die Zeiten haben sich jedoch geändert, das Recht leider nicht. Es ist höchste Zeit, dass auch die Mit-Mutter rechtlich als Mutter anerkannt wird. Im Jahr 2021 ist es nicht mehr zu erklären, warum lesbischen Paare, die eine Familie gründen wollen nur der langwierige Weg über die Adoption bleibt.“
In der Begründung des Antrages heißt es unter anderem: Kinder aus Zwei-Mütter-Ehen sollen einen Anspruch darauf haben, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen. Deshalb ist die vorgeschlagene Reform auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich.
Die Bundesratsinitiative zielt außerdem darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.
Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI-Politik dar, um die Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt weiter zu stärken.