Im heute vorgestellten „Handbook for the practical use of the IHRA Working Definition of Antisemitism“ der Europäischen Kommission wurde Berlin dreimal als Best-Practice-Beispiel genannt. Neben dem vom Land Berlin geförderten zivilgesellschaftlichen Monitoring-Projekt RIAS (Recherche und Informationsstelle Antisemitismus) wurde auch die Einrichtung der Antisemitismusbeauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Jahr 2018 und das Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention im Jahr 2019 genannt.
Dazu erklärt der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt: „Ich freue mich, dass die vielfältigen Bemühungen des Landes Berlin im Kampf gegen Antisemitismus gesehen werden. Wir dürfen aber nicht ruhen. Insbesondere die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen haben in den vergangenen Monaten eine Verschränkung mit antisemitischen Welterklärungsmodellen zutage gebracht. Dagegen gilt es weiter vorzugehen, durch Widerspruch und Protest, zivilgesellschaftliches Monitoring, Beratung und Hilfe und da, wo es die Grenze der Strafbarkeit überschreitet, auch durch Strafverfolgung. Der Berliner Senat wird hier nicht nachlassen.“
Dazu erklärt der Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus, apl. Prof. Dr. Samuel Salzborn: „Antisemitismus findet sich in allen Teilen der Gesellschaft und er tritt in unterschiedlichen Formen auf. Angesichts der in jüngster Zeit wahrnehmbaren Verharmlosungen von Antisemitismus bleibt es geboten, keine Form von Antisemitismus aus dem Blick zu verlieren – dies ist das Anliegen des Berliner Landeskonzepts zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention, das sich gegen jeden Antisemitismus wendet. Grundlage des Berliner Landeskonzepts ist die IHRA-Definition, die eine wertvolle Grundlage für die praktische Arbeit bildet, weil sie sich am wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientiert.“
Dazu erklärt die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Claudia Vanoni: „In den letzten Jahren ist es uns gelungen, ein weites Netzwerk mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zu etablieren. Die daraus resultierenden Kooperationen ermöglichen uns einen vertrauensvollen Informations- und Erfahrungsaustauch sowie einen Perspektivwechsel und unterstützen uns bei unserem Ziel, antisemitische Straftaten konsequent und effektiv zu verfolgen.“