Straffällig gewordene Menschen verlieren durch die Haftzeit oftmals ihren Wohnraum. Aus der Haft heraus und durch die Haft stigmatisiert ist die Wohnungssuche auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt für diese Personen kaum zu bewältigen. Der Zugang zu selbstbestimmtem Wohnraum ist jedoch eine wesentliche Grundvoraussetzung für einen möglichst optimalen Resozialisierungsprozess und eine nachhaltige gesellschaftliche Teilhabe.
Mit einer neuen Broschüre „Wohnen nach dem Strafvollzug“ werden die Schwierigkeiten von Haftentlassenen bei der Wohnungssuche in den Blick genommen. Beiträge aus Justiz, Verwaltung und von unterstützenden Vereinen stellen unterschiedliche Perspektiven auf erlebte Benachteiligungen und die entscheidende Rolle der Wohnung für die ersten Schritte nach der Entlassung dar.
Dazu erklärt die Staatssekretärin für Justiz, Dr. Daniela Brückner: „Für einen möglichst optimalen Resozialisierungsprozess ist der Zugang zu selbstbestimmtem Wohnraum von grundlegender Bedeutung. Mit der Broschüre wird die Aufmerksamkeit auf einen Personenkreis gelenkt, der in der Diskussion über Wohnungsnot meist nur am Rande erwähnt wird. Dabei zeigen Untersuchungen und Statistiken, dass Haftentlassene ein besonders hohes Risiko aufweisen, langfristig von Wohnungslosigkeit betroffen zu sein.“
Die Broschüre ist ein gemeinsames Ergebnis aus der Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt „Fair mieten – Fair wohnen“ und der Straffälligenhilfe der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e. V. und steht hier als PDF zum Download bereit.