Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Beschluss veröffentlicht, wonach die Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind umzusetzen. Dies betrifft insbesondere rückwirkende Ausgleichszahlungen für diejenigen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben.
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Rechtsstaat, was sich auch in der Besoldung widerspiegeln muss. Seit August 2016 ist die Besoldung in den Einstiegs- und Beförderungsämtern für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Berlin um insgesamt 17 Prozent gestiegen. Zudem lag ab 2018 die Besoldungsanpassung jeweils 1,1 Prozent über der durchschnittlichen Besoldungsanpassung der Bundesländer. Darüber hinaus wurden 2017 und 2018 die Sonderzahlungen erhöht. Bis 2021 wird die Besoldung das Niveau des Durchschnitts der Bundesländer erreichen.
Die Bewerberlage für Stellen als Richterin oder Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte war in den vergangenen Jahren in Berlin gut. Es gab deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als freie Stellen. Die Stellen konnten daher in der Regel mit Kandidatinnen und Kandidaten besetzt werden, die in beiden Staatsexamina ein Prädikat erreicht haben.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18.