Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Mit dem LADG werden die europäischen Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht umgesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten mit dem LADG ein Instrument, mit dem sie die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote durchsetzen können.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stärken und verteidigen wir Respekt, Vielfalt und Freiheit in unserer Stadt. Das ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft. Das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wird mit diesem Gesetz in der Praxis anwendbar.“
Das LADG bietet Schutz vor Diskriminierungen aufgrund rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.
Das LADG schließt bestehende Schutzlücken bei Diskriminierungen durch hoheitliches Handeln und gibt den Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung. Außerdem enthält es eine Beweiserleichterung, ein Verbandsklagerecht und die Möglichkeit einer Prozessstandschaft. Zudem sieht das Gesetz die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, die Betroffene unterstützt und auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken kann.
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