Die Zahl der Strafverfahren wegen Raserei ist in Berlin in den vergangenen Wochen erheblich gestiegen. Im April gingen bei der Berliner Amtsanwaltschaft und der Berliner Staatsanwaltschaft insgesamt 98 Strafverfahren ein. Das entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent im Vergleich zum April 2019. Allein in der Woche nach Ostern gingen innerhalb von 4 Tagen 32 Verfahren ein.
Hierzu erklärt Dr. Dirk Behrendt, Justizsenator: „Offenbar nutzen Raser es aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie Berlins Straßen leerer als sonst sind. Es muss jedoch immer klar sein: Raser gefährden Menschenleben. Deshalb werden sich diese Menschen für ihr unverantwortliches Verhalten auch in Zeiten von Corona verantworten müssen.“
Hierzu erklärt Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt: „Häufig sind in den Verfahren sogenannte Polizeifluchten festzustellen. Gerade wenn der Fahrer alkoholisiert, unter sonstigen Drogen oder ohne Fahrerlaubnis fährt und der Polizei auffällt, sind waghalsige Fahrmanöver oft die Folge.“
In einem Fall war ein Raser bei einem Tempolimit von 80 km/h mit rund 160 km/h auf der Berliner Stadtautobahn unterwegs und verursachte dabei einen schweren Verkehrsunfall. Hintergrund dieses Vorfalls war mutmaßlich ein illegales Autorennen. Verfahren im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten werden überwiegend von der Amtsanwaltschaft bearbeitet. Einen geringeren Teil der Verfahren bearbeitet die Staatanwaltschaft.