In Zeiten der Corona-Pandemie sollen Menschen nicht Gefahr laufen ihre Wohnung zu verlieren oder ohne Strom und Gas zu leben. Daher haben die Amtsgerichte den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern der Stadt vorgegeben, aktuell auf die Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Zählersperren zu verzichten. Einige Amtsgerichte haben entsprechende Anordnungen erlassen, andere Amtsgerichte haben Empfehlungen an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gegeben.
Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„In Zeiten von Corona begrüße ich es ausdrücklich, wenn in Berlin Wohnungsräumungen und Zählersperrungen gegenwärtig ausgesetzt sind. Wenn die Menschen in dieser Krisenzeit in Obdachlosigkeit geraten würden oder bei Nachtfrost plötzlich ohne Heizung leben müssten, wäre das eine unzumutbare Härte. Außerdem führt eine Vollstreckung zwangsläufig zu persönlichen Kontakten, die es in der aktuellen Situation soweit wie möglich zu vermeiden gilt.“
Wie mit Vollstreckungen umzugehen ist, entscheiden die Amtsgerichte für ihren jeweiligen Gerichtsvollzieherdienst eigenständig. Im vergangenen Jahr gab es in Berlin insgesamt 4.299 Räumungsaufträge. Im Jahr 2018 waren es 4.918. Insgesamt sind bei den Berliner Amtsgerichten 272 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig, deren Aufgabengebiet neben Räumungen ein breites Spektrum von Tätigkeiten umfasst. Es gibt keine Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher, die ausschließlich mit Räumungen betraut sind.