Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) feiert im Januar 2020 seinen 15. Geburtstag. Im Januar 2005 nahm das GJPA seine Arbeit in Schöneberg auf. Seit Errichtung wurden beim GJPA mehr als 250.000 Klausuren von insgesamt über 1.300 haupt- und nebenamtlichen Prüferinnen und Prüfern aus Wissenschaft und Praxis in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung korrigiert.
Organisatorisch ist das Prüfungsamt in die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eingegliedert; es nimmt jedoch vielfältige ministerielle Aufgaben für beide Länder wahr. Dementsprechend kommen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Berlin und Brandenburg.
Die staatliche Pflichtfachprüfung bildet zusammen mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung den Abschluss des juristischen Hochschulstudiums. Das erfolgreiche Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Berufe der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder der Rechtsanwältin und Rechtsanwalts.
Mit ca. 2.500 Prüflingen pro Jahr zählt das GJPA zu den größeren Prüfungsämtern in der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Organisation der Staatsprüfungen ist das GJPA auch zuständig für die Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten beider Länder. So wurden für den höheren Justizdienst bislang mehr als 4.000 Fortbildungsveranstaltungen in der Hauptstadtregion organisiert.
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt gratuliert: „Das GJPA ist ein Erfolgsmodell für die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Justiz, von dem die Verwaltungen aber auch die Prüflinge gleichermaßen profitieren.“