Die deutsche Justiz genießt auch im Ausland einen hervorragenden Ruf. Jetzt soll der Standort Berlin für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug für ausländische Wirtschaftsunternehmen weiter an Attraktivität gewinnen. Das Präsidium des Landgerichts Berlin hat beschlossen, im Geschäftsjahr 2021 eine internationale Kammer für Handelssachen und eine internationale Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen einzurichten. In diesen Kammern soll die mündliche Verhandlung künftig auf Englisch, in der internationalen Zivilkammer alternativ auch auf Französisch geführt werden. Die Parteien sowie gegebenenfalls Zeugen oder Sachverständige können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zudem per Videokonferenz hinzugeschaltet werden.
Am Standort des Landgerichts Berlin am Tegeler Weg in Berlin Charlottenburg wird die Zivilkammer 9 unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Julia Flockermann für internationale allgemeine Zivilsachen und internationale Bausachen zuständig sein. Dort wird auch eine Verhandlung in französischer Sprache angeboten. Am Standort des Landgerichts Berlin in der Littenstraße in Berlin Mitte wird die Kammer für Handelssachen 103b unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Friedrich Oelschläger in englischer Sprache internationale Handels- und Wettbewerbssachen verhandeln. Die notwendige hohe Sprachkompetenz erstreckt sich nicht nur auf die Besetzung der Kammern durch die Berufsrichter*innen, auch die in der Kammer für Handelssachen tätigen ehrenamtlichen Handelsrichter*innen sind in der Lage, die Verhandlungen in der jeweiligen Sprache zu führen.
Der Justizsenator von Berlin, Dr. Dirk Behrendt, begrüßt das Vorhaben: „Berlin ist eine internationale Großstadt, das bildet sich auch in der Berliner Justiz ab. Die internationalen Kammern stärken nicht nur den Justizstandort Berlin. Die Berliner Justiz zeigt damit auch, dass sie für den juristischen Nachwuchs ein attraktiver Arbeitgeber bleibt.“
Der Präsident des Landgerichts Berlin Dr. Holger Matthiessen begründet die Schaffung der mehrsprachigen Zivilkammern: „Berlin ist eine weltoffene Stadt, die auch als Gerichtsstandort für internationale Rechtsstreitigkeiten und Wirtschaftsprozesse mit internationalen Beteiligten präsent sein muss. In der Berliner Justiz und beim Landgericht Berlin gibt es viele Richterinnen und Richter, die über besondere Sprachkenntnisse und Erfahrung im internationalen Recht verfügen und die eine mündliche Verhandlung auch in englischer und in französischer Sprache und mit dem nötigen Wissen um internationale Besonderheiten leiten können. Damit beseitigen wir eine Sprachbarriere, die gerade für internationale Partner deutscher Unternehmen ein Grund sein könnte, in der Vertragsgestaltung bei der Wahl des Gerichtsstandes die Zuständigkeit angelsächsischer oder französischer Gerichte sowie privater Schiedsgerichte zu vereinbaren.“
Bei Rückfragen: Thomas Heymann, Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte, 030 9015 – 2290