Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister wurde ein Beschlussvorschlag auf Anregung Berlins zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen angenommen. In ihrem Beschluss hält es die Justizministerkonferenz für erforderlich, die Fragen der justiziellen statistischen Erhebung, der strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten, jedoch auch der zivil- und insbesondere familienrechtlichen Ansatzpunkte einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Sie beauftragen den Strafrechtsausschuss eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Länder Berlin und Hamburg einzurichten und bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen. Die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen soll in die Prüfungen einbezogen werden.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Die seit Jahren gleichbleibend hohe Quote von Tötungsdelikten durch Partner und Ex-Partner verlangen, dass der Staat handelt. Frauen und Mädchen sind überdurchschnittlich häufig von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt und Nachstellung betroffen. Hinzu kommen neue digitale Phänomene, wie Hate Speech in sozialen Netzwerken und Cybermobbing. Deshalb sollen mit dieser Arbeitsgruppe künftig frauenfeindlich motivierte Straftaten auch als solche benannt und bundeseinheitlich erfasst werden. Ziel sollte es sein, dass frauenfeindliche Straftaten auch als Hasskriminalität kategorisiert wird.“