Neue LADG-Ombudsstelle nimmt Arbeit auf: Mehr Rechtsschutz für Berliner*innen

Pressemitteilung vom 06.10.2020

Berlin hat als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Das LADG sieht die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle vor. Die LADG-Ombudsstelle unterstützt und berät Personen kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Leitung der Ombudsstelle wurde nach Inkrafttreten des LADG ausgeschrieben und besetzt. Justizsenator Dr. Dirk Behrendt wird Dr. Doris Liebscher, die Leiterin der LADG-Ombudsstelle, vorstellen. Frau Liebscher wird zudem erste Zahlen und Erfahrungen aus der Arbeit der Ombudsstelle präsentieren.

Donnerstag, 8. Oktober 2020 um 11 Uhr
Saal C der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Pandemiebedingt ist die Zahl der Presseplätze begrenzt. Verbindliche Anmeldungen bitte bis 7. Oktober, 17:00 Uhr an pressestelle@senjustva.berlin.de.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Ombudsstelle, sofern Betroffene das wünschen, auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken. Die Ombudsstelle ist berechtigt, jederzeit Sachverständige hinzuzuziehen, Gutachten einzuholen, Beschwerden weiter zu vermitteln und Handlungsempfehlungen auszusprechen.

Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, die Ombudsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erbetene Stellung-nahmen abzugeben.