Auf Berlins Initiative haben sich die Justizministerinnen und Justizminister auf eine Stärkung des Whistleblower-Schutzes verständigt. Bei der nationalen Umsetzung soll der Schutz von Whistleblowern nicht auf die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht beschränkt werden, sondern auch auf die Meldung von Verstößen gegen nationales Recht ausgeweitet werden.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Die EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz muss nun zügig umgesetzt werden, da in vielen Bereichen die Einleitung von Ermittlungen erst durch Whistleblowing möglich wird. Das Bekanntwerden von Steuer-CDs, Panamapapers, Abgasmanipulationen oder Cum-Ex-Geschäften wäre ohne Hinweisgeber nicht möglich gewesen.“
Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz ist aufgefordert, der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Whistleblower-Richtlinie, 2018/0106 COD), eine hohe Priorität beizumessen und deren Umsetzung unmittelbar nach Beginn der Umsetzungsfrist in die Wege zu leiten.