Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich auf Initiative Berlins für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern vor gewalttätigen Vätern ausgesprochen. Um dies zu erreichen, soll die Anonymität der Frauen und Kinder im gerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Ministerinnen und Minister heute auf der Justizministerkonferenz in Berlin.
Derzeit besteht folgendes Problem: Wenn betroffene Frauen und Kinder in Schutzeinrichtungen unterkommen, können sie einfach ausfindig gemacht werden, sobald es zu einem Verfahren vor einem Familiengericht kommt. Bislang ist das Gericht am neuen Wohnort des Kindes zuständig. Wenn es in den Gerichtsbezirken nur eine oder wenige Schutzeinrichtungen gibt, besteht die Gefahr, dass die Väter den Aufenthaltsort herausfinden.
Hierzu erklärt Berlins Justizsenator, Dr. Dirk Behrendt:
„Über eine kleine Änderung bei der Zuständigkeit von Gerichten kann Leib und Leben von Kindern und Frauen besser geschützt werden. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden.“
Die Justizministerinnen und Justizminister fordern die Bundesregierung auf, die Regelungen zur Zuständigkeit von Familiengerichten zu überprüfen. So könnte nach Auffassung der Ministerinnen und Minister etwa das Gericht am ursprünglichen Wohnort der Familien zuständig sein.