Die Justizsenatoren aus Berlin (Dr. Dirk Behrendt) und Hamburg (Dr. Till Steffen) sowie der Justizminister aus Thüringen (Dieter Lauinger) lehnen die geplanten Änderungen des Migrationspakets ab:
„Das Migrationspaket, das der Bund diese Woche in den Bundesrat einbringt, ist voller gravierender Mängel und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz und die Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht stiften Rechtsunsicherheit. Handwerkliche Unzulänglichkeiten beim „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und der Bruch mit europäischem Recht haben den Rechtsausschuss des Bundesrates dazu bewogen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen.
Auch der Entwurf für die Änderungen beim Staatsangehörigkeitsrecht zielt in die falsche Richtung. Wir brauchen Rechtssicherheit und klare Perspektiven für Menschen, die zu uns kommen wollen. Die geplante Anforderung einer Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse würde beim Staatsangehörigkeitsrecht der Willkür Tür und Tor öffnen. Aus rechtspolitischer Sicht sind die Änderungen abzulehnen, weil keine verbindlichen Kategorien definiert werden, mit denen in der Praxis gearbeitet werden kann. Offenkundig ist sich die Große Koalition nicht dafür zu schade, mit Populismus und schlechtem Handwerk Stimmen am rechten Rand abzufischen.
Es gibt keinen Grund für Eile oder Hektik, aber einen Bedarf, die Gesetzentwürfe zu entschärfen und grobe rechtliche Fehler zu korrigieren. Dafür empfehlen wir die Anrufung des Vermittlungsausschusses.“