Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Senator Dr. Behrendt: „Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben. Für Tierschutzorganisationen fehlt aber bisher die Möglichkeit, stellvertretend für die Tiere rechtswidriges Handeln oder Unterlassen seitens der Behörden des Landes Berlin anzugreifen.“
In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht eingeräumt, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass diese Tierschutzorganisationen in eigenen Rechten verletzt sein müssen (Verbandsklagerecht). Die Regierungskoalition hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik auf die Schaffung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen verständigt, um auch so Tierversuche auf das notwendige Maß zu beschränken und Tierleid zu verringern.