Vor 25 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde der Paragraph 175 StGB abgeschafft. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, erklärt dazu:
„Vor 25 Jahren wurde ein Stück nachkriegsdeutschen Unrechts korrigiert. Wir sollten trotzdem jener erinnern, die den Akt der Rehabilitierung und die Entschädigung nicht mehr erlebten und mit dem Stigma der Strafverfolgung ins Grab gingen. Erst viel zu spät übernahm die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Opfer des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch. Es war eine späte Geste der Bundesrepublik Deutschland, den Opfern der Schwulenverfolgung mit Gerechtigkeit zu begegnen. Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten war ein wichtiges Signal für über 50.000 Opfer.“
Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragrafen 175 im Strafgesetz fort, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Die DDR kehrte damals zur Fassung der Weimarer Republik zurück und setzte den Paragrafen Ende der Fünfziger Jahre de facto außer Kraft, bevor sie ihn 1968 abschaffte. Erst 1969 entschärfte die Bundesrepublik die Norm. Und erst 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft.