Zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, erklären die Justizsenatoren Dr. Till Steffens (Hamburg) und Dr. Dirk Behrendt (Berlin) sowie der Justizminister Dieter Lauinger (Thüringen):
„Zukünftig können sogar ausreisepflichtige Familien mit Kindern mit Straftätern in derselben Justizvollzugsanstalt untergebracht werden. Die Unterbringung von Abschiebungs- und Strafgefangenen in derselben Justizvollzugsanstalt bedeutet, sich vom Trennungsgebot zu verabschieden. Sie belastet den Justizvollzug unvertretbar und verstößt gegen europäisches Recht.
Die die Abschiebungshaft begründende `Fluchtgefahr´ wird durch das Gesetz übermäßig ausgedehnt. So kann zukünftig schon eine Fluchtgefahr angenommen werden, wenn erhebliche Geldbeträge zur Einreise gezahlt wurden. Dies verkennt, dass Bezahlung für Flüchtlinge oft der einzige Weg ist, Verfolgung im Heimatland zu entkommen.
Auch für Personen, die sich hier legal aufhalten, hält das Gesetz abzulehnende Verschärfungen bereit. Personen mit ungeklärter Identität werden durch das Gesetz zu Geduldeten ´zweiter Klasse´ degradiert. Sie dürfen nicht mehr arbeiten oder zur Schule gehen und sind von Integrationsangeboten ausgeschlossen. Davon sind auch Personen betroffen, die gar keinen Identitätsnachweis beschaffen können, weil sie beispielsweise nie eine Geburtsurkunde besessen haben.
Das im Rechtsausschuss des Bundesrates verabschiedete sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz begegnet somit in vielerlei Hinsicht verfassungs-, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken. Aus rechtspolitischer Sicht ist es abzulehnen. Deshalb werden wir im Rechtsausschuss des Bundesrats die Überweisung in den Vermittlungsausschuss beantragen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.“