In Berlin gab es in diesem Jahr statistisch betrachtet pro Tag mehr als ein Strafverfahren wegen Raserei. Im Zeitraum zwischen dem 1.1.2019 bis zum 19.03.2019 sind bei der Amtsanwaltschaft Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt 104 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter wegen mutmaßlichem Verstoßes gegen § 315d StGB eingegangen. Auf die Amtsanwaltschaft Berlin entfallen dabei 71 Verfahren. Auf die Staatsanwaltschaft Berlin entfallen 33 Verfahren.
Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Raserei ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Ich bin deshalb der Staatsanwaltschaft und der Polizei für die gute Zusammenarbeit dankbar, da wir so die neuen rechtlichen Möglichkeiten nach Kräften nutzen.“
Seit Inkrafttreten des neuen § 315d Strafgesetzbuch im Oktober 2017 bis zum Stichtag 31.12.2018 gingen bei der Amtsanwaltschaft Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin 413 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter ein. Hiervon entfielen bis zum 31.12.2018 insgesamt 305 Verfahren auf die Amtsanwaltschaft Berlin; 108 Verfahren entfielen auf die Staatsanwaltschaft Berlin.