Das Pilotprojekt Regionalisierung der Jugendstaatsanwaltschaft ist zum 1. März auf ganz Berlin ausgeweitet worden. Damit gilt nun für die gesamte Stadt: Nicht mehr der Anfangsbuchstabe eines beschuldigten Jugendlichen entscheidet darüber, welche Staatsanwältin oder welcher Staatsanwalt zuständig ist. Stattdessen ist der Wohnort der beschuldigten Person maßgeblich.
Bislang gab es eine solche ortsbezogene Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft nur in den Bereichen der Polizei-Direktion 6 (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick) und im Bereich der Polizei-Direktion 5 (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg).
Hinsichtlich der bestehenden Pilotprojekte konnte eine positive Bilanz gezogen werden. So hat sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft beispielsweise eine merkliche Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Verfahrensbeteiligten, insbesondere auch mit den beteiligten Jugendhilfen im Strafverfahren ergeben.
Hierzu erklärt Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Auf Grund der positiven Erfahrungen haben wir uns gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden dafür entschieden, das Projekt auf ganz Berlin auszuweiten. Mit der Umstellung bei der Staatsanwaltschaft können Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden. Jugendgerichte, Polizei und Jugendgerichtshilfe arbeiten bereits ortsbezogen. Insoweit ist es nur konsequent, auch die Strafverfolgungsbehörden entsprechend aufzustellen. Das erleichtert die Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten.“
Hierzu erklärt der Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin, Jörg Raupach:
„Das Ziel der berlinweiten Regionalisierung ist seit dem 1. März 2019 erreicht. Alle Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte bearbeiten die Jugendstrafverfahren nunmehr ortsbezogen und können daher in allen Jugendabteilungen die Vorteile einer konzentrierten Zusammenarbeit mit der jeweiligen Jugendgerichtshilfe, den zuständigen Polizeidienststellen und Strafgerichten für eine durchgreifende Strafverfolgung nutzen.“
Neben den Polizei-Direktionen 5 und 6 kommen nun Direktion 1 (Pankow-Reinickendorf), Direktion 2 (Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf), Direktion 3 (Mitte) und Direktion 4 (Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf) hinzu.