Das Landesarbeitsgericht hat heute über die Entschädigung wegen einer nicht erfolgten Einstellung in den Schuldienst entschieden. Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden. Die Entscheidung war so zu erwarten. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, soll die Bildungsverwaltung in Revision gehen. Das Landesarbeitsgericht folgt hier der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb ist es am Abgeordnetenhaus, das Neutralitätsgesetz verfassungskonform auszugestalten.“