Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2017 insgesamt 474 gerichtlich angeordnete Funkzellenabfragen in 426 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Behörden fragen dabei ab, welche Mobilfunkgeräte in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum eingebucht waren, um Tatverdächtige zu ermitteln. Um die Berlinerinnen und Berliner zu informieren, wenn sie von diesem Grundrechtseingriff erfasst wurden, entwickelte die Justizverwaltung im Auftrag des Abgeordnetenhauses das bundesweit erste Funkzellenabfragen-Transparenz-Systems (FTS). So werden alle, die sich anonym im FTS anmelden, künftig per SMS nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens informiert, wenn die eigene Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde. Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich eingeladen:
Dienstag, 13. November 2018 um 13 Uhr
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, Nordsternsaal
Das FTS wurde von Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht, entwickelt und programmiert. Er wird es gemeinsam mit Justizsenator Dr. Dirk Behrendt präsentieren.
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