Zum 1. Januar 2019 tritt die Hundegesetzdurchführungsverordnung in Kraft. Sie wird am 29. September 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. Im Berliner Hundegesetz, das seit 22. Juli 2016 in Kraft ist, sind bereits die Neuregelungen zur Leinenpflicht für Hunde verankert. Diese grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet geltende Leinenpflicht gilt allerdings erst mit Inkrafttreten der Hundegesetzdurchführungs-verordnung. Sie regelt insbesondere die Anforderungen und Details für die Ausnahmen von der Leinenpflicht. Interessierte Medienvertreter laden wir aus diesem Grund zu einem
Hintergrundgespräch:
Dienstag, 2. Oktober um 14 Uhr
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Nordsternsaal
An dem Gespräch nehmen die Staatssekretärin für Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Margit Gottstein, und aus der zuständigen Fachabteilung Dr. Angelika Bläschke und Dr. Thorsten Nöldner teil.
Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung: pressestelle@senjustva.berlin.de