Die Funktion des/der ehrenamtlichen Opferbeauftragten soll weiterhin bestehen. Sie wird jetzt, entsprechend der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung, erneut ausgeschrieben. Im Herbst soll die Stelle besetzt sein. Betroffenen von Straftaten kann so eine Hilfestellung gegeben und deren Bedürfnisse in den Blick genommen werden. Zudem gibt es seit 1. Juli 2018 in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ein Referat Opferschutz und Opferhilfe gemeinsam mit einer Zentralen Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige.
Wegen des neu eingerichteten Referates und der Zentralen Anlaufstelle waren die Aufgaben neu zu bestimmen. Das Referat ist zuständig für den justiziellen Opferschutz. Der/die Opferbeauftragte fungiert als Impulsgeber aus der Zivilgesellschaft. Die Zentrale Anlaufstelle ist zuständig für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige. Der/die Opferbeauftragte ist Ansprechpartner/in für Betroffene aller anderen strafbaren Gewalttaten. Der Opferbeauftragte agiert wie ein Lotse im Hilfesystem. Bewerber/innen können sich bis zum 15. Oktober 2018 bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung melden.- Die detaillierte Ausschreibung finden Sie hier