Zu den Durchsuchungen und der Beschlagnahme von 77 Immobilien im Bereich der organisierten Kriminalität erklärt Justizstaatsekretärin Martina Gerlach:
„Es ist der Berliner Justiz ein wichtiges Anliegen, die organisierte Kriminalität in der Stadt zu bekämpfen. Dies gilt gerade auch für den Fall der Geldwäsche. Auch wenn es sich aktuell um vorläufige Maßnahmen handelt, so zeigen diese, dass der Rechtsstaat vielfältige Möglichkeiten im Kampf gegen das organisierte Verbrechen vorzuweisen hat. Die Vermögensabschöpfung ist hier ein wichtiges Mittel.“
Hintergrund: Im Haushalt 2018/19 wurden die Strafverfolgungsbehörden mit insgesamt 42 zusätzlichen Stellen gestärkt. Damit sind die personellen Voraussetzungen geschaffen worden, um die Strafverfolgung insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität durch eine schlagkräftige Vermögensabschöpfung zu flankieren. Zudem können Projekte wie die Bekämpfung von „Hatecrime“ und der Pflegebetrug besser verfolgt werden.