Berlin schreitet bei der Regionalisierung der staatsanwaltschaftlichen Jugendsachbearbeitung voran. Zum 1. Juli 2018 wurde die ortsbezogene Sachbearbeitung auf den Bereich der Direktion 6 (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick) ausgeweitet. Bereits im vergangenen Jahr (1. Juli 2017) wurde das Neuköllner-Pilotprojekt für die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft auf den gesamten Bereich der Polizei-Direktion 5 (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) erweitert. Bislang orientiert sich die Geschäftsverteilung in den allgemeinen Jugendabteilungen grundsätzlich am Anfangsbuchstaben der beschuldigten Person. Nun orientieren wir uns an den Gebieten der sechs Polizeidirektionen der Hauptstadt. 2019 soll die Ausweitung auf die Direktion 2 (Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf) folgen.
Dazu erklärt der Justizsenator der Hauptstadt, Dr. Dirk Behrendt:
„Unser Ziel ist die berlinweite Regionalisierung bei der staatsanwaltschaftlichen Jugendsachbearbeitung. Wir sind überzeugt, dass Jugendstrafverfahren effektiver geführt werden, wenn die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ortsbezogen arbeiten. Damit entsteht ein Gleichlauf mit den Gerichten, der Jugendgerichtshilfe und der Polizei.“
Dazu erklärt der Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin, Jörg Raupach:
„Eine ortsbezogen arbeitende Staatsanwaltschaft ist mit dem örtlichen und sozialen Hintergrund der Jugendlichen besser vertraut. So besteht die Möglichkeit, zeitnahe eine individuell angemessene Reaktion der Justiz auf Verfehlungen Jugendlicher zu erreichen.“