Auf Initiative von Berlin hat die Justizministerkonferenz heute in Thüringen beschlossen, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für eine entsprechende Änderung des SGB VI einzusetzen. Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Nach über 30 Jahren Diskussionen haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Wir anerkennen die Arbeit der Gefangenen und gleichen die Lebensverhältnisse hinter den Mauern denen draußen an. Nun ist es an den beiden sozialdemokratischen Bundesministerien, diesen Beschluss der Länder mit Leben zu füllen.“
Durch die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung kann ein eventueller Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zwar nicht ausgeschlossen werden, regelmäßig könnte aber der Bedarf gemindert werden. Insbesondere kann verhindert werden, dass ein gegebenenfalls bestehender Erwerbsminderungsschutz aufgrund der Zeit im Strafvollzug verloren geht. Betroffen wären davon nur Gefangene und Sicherungsverwahrte, die arbeiten.
Bei Rückfragen: Sebastian Brux, Pressesprecher, Tel. 9013 3633