Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat heute die Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2017 veröffentlicht.
Insgesamt gab es im Jahr 2017 584 Fälle (2016: 614 Fälle), in denen Menschen verletzt oder angesprungen wurden. In 39 Fällen (2016: 38 Fälle) handelte es sich um sogenannte “gefährliche Hunde”. In 398 Fällen (2016: 480 Fälle) wurden ausschließlich Hunde verletzt. Als gefährliche Hunde werden im Berliner Hundegesetz Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier
bezeichnet. Zudem gelten auch Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen
als gefährlich.
Die Hundebiss-Statistik 2017 und die der Vorjahre finden Sie hier zum Download.
Fragen zum Hundegesetz beantworten wir hier:
http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php
http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/
Bei Rückfragen: Sebastian Brux, Pressesprecher, Tel. 030 9013 3633