Die Berliner Tierschutzbeauftragte begrüßt den Einsatz der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen rechtswidrige Tiertransporte. In einem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, Lebendtiertransporte in EU-Drittstaaten auszusetzen, wenn diese gegen EU-Recht verstoßen.
Dazu erklärt die Berliner Tierschutzbeauftragte Diana Plange:
„Angesichts wiederholt dokumentierter eklatanter Tierschutzverstöße auf Transporten von lebenden Schlacht- und Zuchttieren in Drittländer außerhalb Europas ist ein Paradigmenwechsel unabdingbar. Tierschutzverstöße insbesondere auf langen Transportstrecken sind seit Jahren auf der Tagesordnung. Hier muss das bestehende EU-Recht konsequent umgesetzt werden.“
Bei Tiertransporten, auch mit Zielland außerhalb der Europäischen Union, sind laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren anzuwenden. Derzeit muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen kommt. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert daher von der Bunderegierung die konsequente Einhaltung des EU-Rechts. Der Antrag wird morgen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages beraten.
Sie finden den Antrag hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/004/1900448.pdf