Die Gesamtzahl der in Berlin bestehenden rechtsfähigen Stiftungen ist zum Jahreswechsel auf 931 gewachsen. Mit 32 neuen Stiftungen lag das Jahr 2017 im Durchschnitt der letzten 15 Jahre. Deutlich überdurchschnittlich war die Vermögensausstattung mit etwa 85 Mio. € für die neuen Stiftungen. Das Vermögen aller Berliner Stiftungen zusammen beträgt ca. 4 Mrd. €.
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt zieht eine positive Bilanz:
„Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. 95 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben.“
Die im Jahr 2017 errichteten Stiftungen sind in unterschiedlichen Gebieten aktiv. Das reicht von der Unterstützung bedürftiger Schauspieler, bedürftiger Seeleute oder von Menschen mit Behinderungen über die Förderung der Hospizarbeit, der Krebsforschung, der Völkerverständigung oder von Bildungsmaßnahmen bis zur Krankenversorgung und zur Bewahrung des kulturellen Erbes der Königlichen Porzellan-Manufaktur Berlin. Die Anerkennung neuer Stiftungen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, die auch die Aufsicht über die Stiftungen führt. Ausführliche Informationen über die Errichtung einer Stiftung finden sich auf den Internetseiten der Senatsverwaltung.