Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute seine Entscheidung im Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt. Auch in zweiter Instanz wies das Gericht den Antrag der unterlegenen Mitbewerberin in allen Punkten zurück. Gleiches hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin am 26. Oktober 2017 entschieden. Der Berliner Senat hatte am 11. Juli 2017 zugestimmt, der bisherigen Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers die Aufgaben der Generalstaatsanwältin in Berlin zu übertragen. Margarete Koppers tritt damit die Nachfolge des amtierenden Generalstaatsanwalts Ralf Rother an, der noch bis Ende Februar 2018 im Amt ist.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Nun haben wir grünes Licht für die Ernennung von Margarete Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin. Sie ist nicht nur die erste, sondern auch die beste Frau für dieses Amt. Berlin bekommt mit ihr eine unerschrockene und tatkräftige Generalstaatsanwältin. Frau Koppers hat das in unterschiedlichen Positionen bereits unter Beweis gestellt und vielfältige Erfahrungen gesammelt. Das Oberverwaltungsgericht hat unzweifelhaft entschieden, dass das Besetzungsverfahren fehlerfrei verlief. Das Oberverwaltungsgericht hat alle Vorwürfe in der Sache zurückgewiesen.“
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt gibt dazu heute um 12 Uhr ein Statement in der Rotunde im 3. Stock des Roten Rathauses ab.