Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute in dem Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft entscheiden und den Antrag der unterlegenen Mitbewerberin in allen Punkten zurückgewiesen. Der Berliner Senat hatte am 11. Juli 2017 entschieden, der bisherigen Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers die Aufgaben der Generalstaatsanwältin in Berlin zu übertragen. Damit steht der Ernennung von Margarete Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin nun nichts mehr im Wege. Sie wird die erste Frau in diesem Amt sein. Margarete Koppers tritt damit die Nachfolge des amtierenden Generalstaatsanwalts Ralf Rother an, der noch bis Ende Februar 2018 im Amt sein wird.
Senator Dr. Dirk Behrendt äußert sich zum heutigen Beschluss:
Ich freue mich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Nun sollte der Weg frei sein, zügig Frau Koppers zur Generalstaatsanwältin zu ernennen. Das Verwaltungsgericht hat einen eindeutigen Beschluss gefasst und alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Frau Koppers ist die beste Kandidatin, die es im Besetzungsverfahren für eine künftige Generalstaatsanwältin gab. Dies hat das Verwaltungsgericht bekräftigt. Das Verwal-tungsgericht hat mich außerdem darin bestätigt, dass es richtig war, das Auswahlverfahren in rechtssichere Bahnen zu lenken. Berlin bekommt nun eine unerschrockene und tatkräftige Generalstaatsanwältin. Frau Koppers hat das in unterschiedlichen Positionen bereits unter Beweis gestellt und vielfältige Erfahrungen gesammelt.