Zu Irritationen zur Gültigkeit der Mietpreisbremse, erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt:
„Über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen entscheidet nach unserem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht. Die Mietpreisbremse gilt damit weiterhin und ist beim Abschluss von Mietverträgen anzuwenden. Der Berliner Senat wird am Freitag im Bundesrat eine Initiative zur Verschärfung der Mietpreisbremse einbringen. So stärken wir die Rechte der Mieterinnen und Mieter.“
Ziel der Berliner Bundesratsinitiative ist es, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse durch Einführung einer Informationspflicht der Vermieterinnen und Vermieter bei Mietbeginn sowie eines Rückforderungsanspruches bei zu viel gezahlter Miete seit Mietbeginn nachhaltig zu verbessern.