Gemeinsam mit den Bezirken hat sich die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung fachlich darauf verständigt, das Beobachtungsgebiet und die für ganz Berlin geltende Aufstallungspflicht für Geflügel zum morgigen Samstag, 8. April, aufzuheben. Dazu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt:
„Das Beobachtungsgebiet und die Aufstallungspflicht für ganz Berlin wird am Samstag aufgehoben. Vögel dürfen nun wieder uneingeschränkt aus der Stadt heraus gebracht werden. Im größten Teil des Stadtgebiets kann das Geflügel wieder in das Freiland. Auch Geflügelausstellungen finden wieder ohne Einschränkung statt. Ausnahmen bilden Randzonen entlang einzelner großer Gewässer, in denen noch eine risikoorientierte Aufstallung notwendig ist.
Wir können hoch zufrieden sein, dass in Berlin nur Wildvögel und keine Hausgeflügelbestände betroffen waren. Mein großer Dank gilt deshalb den Berliner Tierhalter*innen, ohne deren Disziplin und Mithilfe dies nicht möglich gewesen wäre. Ich weiß, dass es nicht immer leicht war, Geflügel nicht ins Freie zu lassen und in den Sperrbezirken die Leinenpflichten für Hunde zu beachten und Katzen im Haus zu halten. Der Einsatz hat sich aber gelohnt.“
In Berlin sind seit November 2016 insgesamt 60 Wildvögel positiv auf H5N8 getestet worden. Der letzte Ausbruch wurde am 7. März 2017 im Bezirk Mitte registriert. Gehaltene Vögel waren nicht betroffen. Bundesweit waren seit November vergangenen Jahres 1.223 Ausbrüche bei Wildvogeln festgestellt worden, zuletzt am 6. April in Schleswig-Holstein. Gehaltene Vögel waren in 105 Fällen betroffen. Derzeit grassiert ein großer H5N8 Ausbruch in Deutschlands geflügelreichstem Landkreis, in Cloppenburg. Bis auf Berlin und Hamburg ist das Geflügel bereits in allen Bundesländern großflächig wieder im Freiland, und nur in ausgewiesenen Risikogebieten (Gewässernähe) aufgestallt.
Aus Sicherheitsgründen bleibt in Berlin vorübergehend noch eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einer Zone von 500 Metern entlang der folgenden Gewässer bestehen:
Großer Wannsee; Kleiner Wannsee inklusive Pohlesee und Stöpchensee; Krumme Lanke; Schlachtensee; Havel; Tegeler See; Heiligensee; Flughafensee; Rummelsburger See; Müggelsee; Zeuthener See; Krossinsee; Seddinsee; Große Krampe; Langer See; Dahme; Spree inklusive Müggelspree.
Die endgültige Aufhebung der Aufstallung in diesen Risikogebieten wird durch die Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung veröffentlicht.
Die bundesweit geltende Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen bleibt noch bis Ende Mai 2017 in Kraft:
http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/tierseuchen/gefluegelpest-vogelgrippe-267535.php