Seit Beginn der Geflügelpest sind 60 Ausbrüche bei Wildvögeln festgestellt worden. Hausgeflügelbestände waren nicht betroffen. Die letzte Feststellung erfolgte am 7. März 2017. Verdachtsfälle liegen derzeit nicht vor.
In den Bezirken Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick bestehen derzeit noch Sperrbezirke, die in Kürze aufgehoben werden. Die gesamte Fläche des Landes Berlin bleibt noch bis zum 6. April 2017 Beobachtungsgebiet, sofern es auch weiterhin keine Feststellungen der Geflügelpest gibt.
Eine Aufhebung des Aufstallungsgebots für Geflügel wird derzeit geprüft. Dabei werden neben der allgemeinen Aktivität der Tierseuche auch Feststellungen der Geflügelpest im Land Brandenburg (zuletzt am 23. März 2017) sowie Berlin spezifische Besonderheiten veterinärfachlich berücksichtigt. Oberstes Ziel ist der Schutz der Tierbestände vor der Einschleppung der gefährlichen Tierseuche und die Vermeidung von Bekämpfungsmaßnahmen.