Allgemeine Verfügung über Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin und bei den Sozialen Diensten der Justiz
Die AV tritt am 01.01.2021 in Kraft und ersetzt die AV vom 20. Dezember 2017. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Honorare für freie Mitarbeiter im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten
(Stand: 18.12.2020)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustVA III A 10 / JustVA III B
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Honorare für freie Mitarbeiter/innen in den JVAen und SozD
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Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bildungsstätte Justizvollzug Berlin
Allgemeine Verfügung über Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bildungsstätte Justizvollzug Berlin.
Die AV tritt am 01.06.2018 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.05.2022 außer Kraft.