Korruptionsbekämpfung

Korruption

Das 4-Säulen-Modell

Die Korruptionsbekämpfung und -prävention in Berlin basiert auf dem so genannten 4-Säulen-Modell

Die erste Säule - Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft

Die erste Säule der Korruptionsbekämpfung in Berlin bildet die hierfür eingerichtete Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin mit 11 Staatsanwältinnnen und Staatsanwälten. Sie arbeiten eng zusammen mit den für die Ermittlung korruptionsrelevanter Sachverhalte zuständigen drei Kommissariaten beim Landeskriminalamt Berlin. Auch zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landeskartellbehörde und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestehen im Rahmen der Ermittlungstätigkeit seit Jahren enge Kontakte; letztere wurde in der Vergangenheit des Öfteren von der Staatsanwaltschaft Berlin mit der Erstattung von Gutachten beauftragt.

Die zweite Säule - Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung

Die zweite Säule der Korruptionsbekämpfung in Berlin ist die seit 1998 bestehende Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung. Sie untersteht unmittelbar der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unterliegt keinen Weisungen von anderer Stelle und wird derzeit von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geleitet. Die Aufgaben der Zentralstelle bestehen unter anderem in der Entgegennahme von Hinweisen über Korruptionsfälle, der Beratung und Information von Dienststellen und Bürgerinnen und Bürgern des Landes Berlin, der Erarbeitung von Empfehlungen zu organisatorischen Maßnahmen der Korruptionsprävention sowie der Fortbildung von Mitgliedern der bei allen Berliner Verwaltungen eingerichteten Prüf- und Arbeitsgruppen zur Korruptionsbekämpfung.

Die dritte Säule - Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe

Der dritten Säule der Korruptionsbekämpfung, der seit 1995 bestehenden, ressortübergreifenden Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe des Landes Berlin unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gehören Fachleute sämtlicher Berliner Verwaltungen einschließlich der Staatsanwaltschaften und des Landeskriminalamts Berlin an. Zwei Mitarbeiter des Rechnungshofes von Berlin sind ebenfalls seit Jahren in der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe tätig. Die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe ist mit der Auswertung von Erfahrungen und Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung, insbesondere mit der Erstellung von Schwachstellenanalysen, der Überwachung und Überarbeitung der Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und der Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung befasst.

Die vierte Säule - Vertrauensanwalt

Seit dem 1. Oktober 2011 ist das Konzept zur Bekämpfung der Korruption um eine vierte Säule – Vertrauensanwalt/Vertrauensanwältin – erweitert worden:

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung verfolgt mit der Beauftragung eines Vertrauensanwaltes oder einer Vertrauensanwältin das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, anonym Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten von Bediensteten innerhalb der Hauptverwaltung des Landes Berlin und solchen Bereichen, für die das Land Verantwortung trägt, zu geben, wenn die Verfolgung dieser Hinweise der Korruptionsbekämpfung und -prävention zugerechnet werden kann.

  • Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung

    PDF-Dokument (83.7 kB)

  • Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz

    PDF-Dokument (31.6 kB)