Bild: SozDJ
Die Sozialen Dienste der Justiz – Gerichts- und Bewährungshilfe sind eine eigenständige, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachgeordnete Behörde im Land Berlin.
Wir sind Teil der ambulanten Strafrechtspflege und zuständig für alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen in den Fachbereichen Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht soweit diese Erwachsene betreffen.
Ziele unserer Arbeit sind:
- die Resozialisierung von erwachsenen Straffälligen,
- die Vermeidung erneuter Straffälligkeit,
- die Unterstützung von Geschädigten einer Straftat
Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit in unserer Stadt.