Psychologischer Fachdienst

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Der Psychologische Fachdienst der Sozialen Dienste der Justiz in Berlin kann auf eine lange Tradition zurückblicken und hat in seiner heutigen Form ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland.

Als dieser Bereich 1972, also vor mehr als 50 Jahren, seinerzeit unter dem Namen „Sozialtherapeutische Beratungsstelle“ eingerichtet wurde, sollte im Zuge der damaligen kriminalpolitischen Entwicklungen und der gesetzlichen Änderungen zur Einrichtung der Sozialtherapie auch die Bewährungshilfe durch zusätzliche, fachübergreifende Kompetenzen gestärkt werden. Dafür wurde zunächst eine Stelle für eine psychologische Fachkraft bereitgestellt. Mittlerweile konnte das Angebot erweitert werden und so sind derzeit zwei Psychologinnen und eine Service- und Verwaltungskraft dort tätig.

Bei der Erfüllung der Fachaufgabe unterstützt der Psychologische Fachdienst durch seine zusätzliche fachliche Expertise. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei in der Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden in der Gerichts- und Bewährungshilfe und hierbei vor allem bei diagnostischen, behandlungsbezogenen und prognostischen Fragestellungen.

Der Psychologische Fachdienst wird seitens der Behördenleitung auch in die Diskussion von Fachthemen, strukturellen Fragen, Konzeptentwicklungen und Projekten sowie der Vernetzungen mit Externen einbezogen.

Darüber hinaus ist der Psychologische Fachdienst für das externe Psychotherapieangebot bei den Sozialen Diensten der Justiz verantwortlich. Mit diesem wird Klientinnen und Klienten die Möglichkeit offenbart, eine psychotherapeutische Behandlung bei externen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu beginnen. Das Angebot ist insbesondere auf die Gruppe der Personen ausgerichtet, die wegen Sexual- oder Gewaltstraftaten sowie wegen einer hohen Rückfallgefahr unter Führungsaufsicht stehen und die zunächst nicht im kommunalpsychiatrischen Regelversorgungssystem versorgt werden können.