Die Sozialen Diensten der Justiz bieten Studentinnen und Studenten des Studienganges Soziale Arbeit an, das vorgeschriebene Praxissemester im Fachdienst zu absolvieren. Den Studierenden wird im Rahmen des Praktikums ermöglicht, das Arbeitsgebiet der Gerichts- und Bewährungshilfe kennen zu lernen, einen Einblick in die Tätigkeit zu bekommen, eigene praktische Erfahrungen zu sammeln sowie bei andere Kooperationspartnern zu hospitieren.
Der Praktikumseinsatz wird von einem erfahrenden Bewährungshelfer koordiniert und die Anleitung durch beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird entsprechend einem Leitfaden strukturiert durchgeführt.
Entsprechend der jeweils gültigen Richtlinie über die Beschäftigung und die Festsetzung von Entgelten für nichttariflich geregelte Praktikantinnen und Praktikanten wird (aktuell) bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum im Sozialdienst eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400 Euro gezahlt.
Wenn Sie Interesse an einem Praktikum haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!